Ja, absolut. Die Arbeitnehmer können Mahlzeiten-Schecks für die Tage erhalten, an denen sie keine Spesenabrechnung zur Erstattung bekommen.
Ja, absolut. Die Arbeitnehmer können Mahlzeiten-Schecks für die Tage erhalten, an denen sie keine Spesenabrechnung zur Erstattung bekommen.